Was machen Rauchfangkehrer?
Die Ursprünge des Berufs Rauchfangkehrer gehen zurück bis ins 17. Jahrhundert. Damals wurden in den Städten mehr und mehr Häuser mit Kaminen gebaut. Wurde der Ruß nicht aus dem Kamin entfernt, konnte er sich entzünden und das gesamte Haus in Brand setzten. Solche Rußbrände konnten schnell auf angrenzende Häuser überspringen und ganze Städte verwüsten. Denn eine Feuerwehr gab es nicht.
Damit die gefürchteten Rußbrände nicht entstehen konnten, gingen Rauchfangkehrer von Stadt zu Stadt, um die Kamine zu reinigen. Die Bürger waren froh, wenn ein Rauchfangkehrer vorbei kam, bevor ein neues Unglück passierte.
Auch heutzutage sorgt der Rauchfangkehrer für die Verhinderung von Bränden, indem er alle Feuerstätten im Haus regelmäßig überprüft. Darüber hinaus sorgt der Schornsteinfeger für die ordnungsgemäße Funktion aller Heizungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen im Haus. Dabei prüft und optimiert er die Verbrennungsprozesse, was Energie spart, weniger Emissionen freisetzt und zum Umweltschutz beiträgt.
Wer muss den Rauchfangkehrer beauftragen?
Grundsätzlich ist der Rauchfangkehrer vom Hauseigentümer zu beauftragen. In Österreich dürfen Hausbesitzer den Rauchfangkehrer frei wählen. Allerdings ausschließlich für „nicht-hoheitliche“ Routineaufgaben. Dazu zählen z. B. das Kehren des Kamins sowie Mess- und Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage. Alle „hoheitlichen Aufgaben“ darf ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksrauchfangkehrer ausführen
Freie- und Bezirksrauchfangkehrer: Wer leistet was?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen freien Rauchfangkehrern und Bezirksrauchfangkehrern. Freie Rauchfangkehrer dürfen alle „nicht-hoheitlichen“ Leistungen anbieten. Die Preise sind nicht festgelegt und (theoretisch) verhandelbar. Die „hoheitlichen“ Leistungen der Bezirksrauchfangkehrer sind gesetzlich bestimmt und die Preise staatlich festgelegt.
Freie Rauchfangkehrer übernehmen häufig das Kehren des Schornsteins sowie verschiedene Mess- und Wartungsarbeiten. Mögliche Leistungen sind unter anderem:
- Kamin kehren,
- Schornsteinsanierung,
- Reinigung der Luftleitungen,
- Kontrolle der Brennstoffleitungen,
- Überprüfung der Abgaswege,
- Immissionsmessungen.
Wie hoch die Kosten konkret ausfallen, hängt von den Preisen des jeweiligen Anbieters ab. Bei einem Einfamilienhaus fallen in der Regel pro Rauchfangkehrerbesuch zwischen 50 und 150 Euro an. Oft empfiehlt es sich, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen, um Geld zu sparen.
Gut zu wissen: Kommt ein freier Rauchfangkehrer unaufgefordert zu Ihnen, sind Sie nicht verpflichtet, ihn Arbeiten durchführen zu lassen. Außerdem könnten Sie einige Dienstleistungen, die der Schornsteinfeger anbietet, selbst übernehmen. Ein Beispiel ist die rein optische Kontrolle der Gasleitungen und -geräte auf Mängel.
Der Bezirksrauchfangkehrer darf zusätzlich alle „hoheitlichen Aufgaben“ entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ausführen. Dazu zählen unter anderem:
- Abnahme neuer Feuerstätten,
- Überprüfung Schornsteinsanierung,
- Durchführung Feuerstättenschau,
- Ausstellen Feuerstättenbescheid,
- Eintragungen ins sogenannte Kehrbuch,
- Setzen von Fristen zur Mängelbeseitigung,
- Meldungen an die zuständigen Behörden.
Was ist die Feuerstättenschau?
Nur der Bezirksrauchfangkehrer ist zur Feuerstättenschau bevollmächtigt. Sie findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt, wobei ein Abstand von 3 Jahren zwischen den Terminen einzuhalten ist. Außerdem ist eine Feuerstättenschau immer dann notwendig, wenn eine neue Feuerstätte in Betrieb genommen werden soll oder wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Die Feuerstättenschau ist gesetzlich vorgeschrieben und im Rauchfangkehrer-Handwerksgesetz geregelt. Sie gilt für alle Arten von Heizungen, bei denen Verbrennungsprozesse stattfinden und Abgase erzeugt werden. Die Feuerstättenschau ist folglich nicht erforderlich, wenn keine Verbrennungsprozesse stattfinden. Das ist zum Beispiel bei Wärmepumpen der Fall.
Was ist der Feuerstättenbescheid?
Nach erfolgreicher Feuerstättenschau stellt der Bezirksrauchfangkehrer einen Feuerstättenbescheid aus. Das ist der Nachweis, dass die Feuerstätte betriebssicher ist und die geltenden Grenzwerte einhält. Er sollte gut aufbewahrt werden und enthält folgende Informationen:
- Detaillierte Beschreibung aller Feuerstätten und Abgasanlagen,
- Auflistung durchzuführender Mess- und Reinigungsarbeiten,
- die Fristen der Erledigung.
Der Hauseigentümer ist verpflichtet, dem Bezirksrauchfangkehrer zu melden, wenn die durchzuführenden Arbeiten erledigt wurden. Dieser hält das im Kehrbuch fest. Werden die Arbeiten nicht durchgeführt, ist der Bezirksrauchfangkehrer verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Die zuständige Behörde wird in der Regel nach Ablauf einer Nachfrist ein Bußgeld verhängen.
Wie häufig kommt der Rauchfangkehrer?
Wie häufig der Schornsteinfeger zu Besuch kommt, hängt von der Art des Heizsystems und dessen Alter ab. Bei Kaminöfen ist wiederum der Grad der Nutzung entscheidend: Je intensiver Sie einen Kaminofen nutzen, desto öfter muss der Rauchfangkehrer zum Kehren vorbeikommen. Hier eine Übersicht:
Klassischer Kaminofen
Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei ganzjähriger Nutzung:
- Kehren: 4x jährlich
- Messen: nie
Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei häufiger Nutzung:
- Kehren: 3x jährlich
- Messen: nie
Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei unregelmäßiger Nutzung:
- Kehren: 2x jährlich
- Messen: nie
Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei seltener Nutzung:
- Kehren: 1x jährlich
- Messen: nie
Pelletofen
Bei einem Pelletofen, unabhängig von Nutzungsgrad:
- Kehren: 2x jährlich
- Messen: nie
Ölheizung
Bei einer Feuerstätte mit Ölheizkessel/Ölbrennwertkessel:
- Kehren: 1x jährlich
- Messen: alle 2-3 Jahre
Bei einer Feuerstätte mit Ölheizkessel (raumluftunabhängig):
- Kehren: alle 2 Jahre
- Messen: alle 2-3 Jahre
Gasheizung
Bei einer Feuerstätte mit standardmäßigen Gasheizkessel/Gasbrennwertkessel:
- Kehren: 1x jährlich
- Messen: alle 2-3 Jahre
Bei einer Feuerstätte mit Gasbrennwertkessel (Überdruck-Abgasanlage):
- Kehren: alle 2 Jahre
- Messen: nie
Bei einer Feuerstätte mit Gasheizkessel (raumluftunabhängig):
Kehren: alle 2 Jahre
Messen: alle 2-3 Jahre
Kaminofen: Was kostet der Rauchfangkehrer?
Bei einem häufig genutzten Kaminofen fallen Rauchfangkehrer Kosten von etwa 80 Euro pro Jahr an. Bei seltener Nutzung des Kaminofens fallen noch weniger Kosten an. Bei einem Pelletofen liegen die Rauchfangkehrer Kosten bei ca. 50 Euro pro Jahr. Denn bei Pelletöfen sind zwei Kehrungen pro Jahr vorgeschrieben, unabhängig vom Nutzungsgrad.
Rauchfangkehrer in Steuererklärung absetzen
Grundsätzlich dürfen Sie jedes Jahr bis zu 1.200 Euro Handwerkerkosten Ihrer Steuererklärung absetzen. Allerdings gilt das nur für geleistete Arbeitsstunden ohne Materialkosten. Achten Sie deshalb darauf, dass in der Rechnung die verschiedenen Kostenarten unterschieden werden.
Leistungen des Rauchfangkehrers fallen zum Teil auch unter die sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Pro Jahr können Sie 20% der Kosten (maximal 6.000 Euro) von der Steuer absetzen. Betragen die Kosten z. B. 30.000 Euro, dürfen Sie 6.000 Euro als Ausgaben für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ für den Rauchfangkehrer in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Fazit
Jeder Rauchfangkehrerbesuch ist notwendig und wichtig. Denn er bringt mehr Sicherheit und sorgt für eine bessere Energieeffizienz. Insgesamt sind die Kosten für Schornsteinfeger sehr überschaubar.
Falls Sie sich für einen Kaminofen oder Pelletofen interessieren, brauchen sie sich wegen der notwendigen Rauchfangkehrerbesuche eine Sorgen machen. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung zu unseren Produkten wünschen, können Sie jetzt unser freundliches Serviceteam telefonisch, per Kontaktformular oder E-Mail kontaktieren.