Der Rauchfangkehrer - Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Rauchfang

Der Rauchfangkehrer, auch unter den Bezeichnungen Kaminkehrer oder Kaminfeger bekannt, ist für die Überwachung von Rauchfängen im Innenbereich und Außenbereich zuständig. Er ist bei allen Fragen rund um das Thema Rauchabzug die Fachkompetenz und berät auch gerne, wenn es beispielsweise um den nachträglichen Einbau eines Kaminofens geht. Wird der gemauerte Kamin von einer primären Feuerungsstätte verwendet, erfolgt die Realisierung eines zweiten Rauchabzugs nicht selten durch die Installation eines doppelwandig Edelstahlkamin. Hierfür gelten gesetzliche Richtlinien, welche nicht nur Form, Höhe und Durchmesser des Rauchfangs zum Gegenstand haben. Grundsätzlich ist die Kompetenz des Rauchfangkehrers in vier Tätigkeitsbereiche aufgeteilt: Neutrale Beratung, Sicherheit, Umweltschutz und Brandschutz. Die Hoheitsaufgaben des heutigen Rauchfangkehrers umfassen die Abnahme von Feuerungsanlagen, das Führen eines Kehrbuchs und die Ausstellung des Feuerstättenbescheids und letztendlich die regelmäßige Durchführung der Feuerstättenschau. Innerhalb von sieben Jahren muss diese zweimal erfolgen. Unabhängig von der Art der Feuerungsanlage, dürfen die hoheitlichen Tätigkeiten ausschließlich vom zuständigen Bezirksrauchfangkehrer ausgeführt werden.

Aufgaben eines Rauchfangkehrers

Die Tätigkeiten eines Rauchfangkehrers sind vielfältig und betreffen Anlagen, zu deren Betrieb ein Rauchabzug, wie beispielsweise ein Rauchfang, benötigt wird. Die Überprüfung von Feuerungsanlagen und entsprechende Messungen sollten in regelmäßigen Abständen von Fachkräften durchgeführt werden. Anlagen, welche in bestimmten Wartungsintervallen kontrolliert werden sollten, sind unter anderem Pelletheizungen, Gasheizungen, gasbetriebenen Durchlauferhitzer sowie Ölheizungen. Der Rauchfangkehrer führt in diesem Zusammenhang die Reinigung und Überprüfung von Rauchfängen durch. Darüber hinaus erfolgen auch Messungen, welche die Einhaltung gesetzlicher Richtwerte gewährleisten sollen. Wer beispielsweise einen Rauchfang installieren möchte, sollte unbedingt einen Rauchfangkehrer zu den entsprechenden Voraussetzungen befragen. Abhängig von Region und Umfeld, sind verschiedene Auflagen zu beachten. Hierbei geht es nicht nur um Brandschutzbestimmungen oder Umweltschutz, sondern auch um die Höhe, die der gewählte Rauchfang haben muss, damit Gebäude und Bewohner in der Nachbarschaft dadurch nicht belästigt werden.

Unabhängige Dienstleister nach Wegfall des Rauchfangkehrer-Monopols

Mit der Rauchfangkehrer-Novelle entfiel das gesetzliche Rauchfangkehrer-Monopol, welches gewährleistete, dass alle Tätigkeiten bezüglich Feuerungsanlagen und Heizsystemen, vom zuständigen Rauchfangkehrer durchgeführt werden. Wer heute jedoch nachträglich einen Kaminofen installieren möchte, kann einen unabhängigen Dienstleister zur Realisierung des Vorhabens beauftragen. Die hierfür notwendigen Ausbildungen, Unterweisungen und Zertifizierungen können von jedem Dienstleister erworben werden. Lediglich die endgültige Abnahme muss durch den Bezirksrauchfangkehrer vorgenommen werden. Eine Inbetriebnahme des Kaminofens mit Edelstahlkamin kann erst dann erfolgen, wenn der Feuerstättenbescheid zugestellt wurde. Vorab sollte grundsätzlich eine fachgerechte Beratung erfolgen, da einige Punkte hinsichtlich Brandschutz und Sicherheit besonders zu beachten sind. Rauchfänge können nicht nur für ergänzende Heizsysteme verwendet werden, sondern auch als Rauchabzug für die Hauptheizquelle in Betracht gezogen werden. Da es sich bei Rauchfängen um Systeme aus hochwertigen Materialien handelt, zeichnen sich diese durch eine extrem hohe Lebensdauer aus. Zusätzlich lassen sich die Rauchfangsysteme individuell den gegebenen Anforderungen anpassen, sodass eine unkomplizierte und komfortable Installation ermöglicht wird. Befragen Sie dazu auch einfach Ihren zuständigen Bezirksrauchfangkehrermeister den schließlich gilt – zum Glück gibt´s den Rauchfangkehrer.

 

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