Liberalisierung des Rauchfangkehrermarktes : keine Vorteile für Endverbraucher

Bereits in der Vergangenheit haben wir über die Liberalisierung des Rauchfangkehrermarktes, welche seit 2015 durch Recht und Gesetz definiert ist, hier in diesem Blog berichtet. Jetzt - nahezu 4 Jahre später - ist es an der Zeit zu kontrollieren, ob die erwünschten Effekte eingetreten sind und ob vielleicht auch Nebenwirkungen eingetreten sind, welche weder wünschenswert, noch absehbar waren.

Der Rauchfangkehrer und der treue Endverbraucher

Der zuständige Rauchfangkehrer nimmt bei jedem Hausbesitzer wichtige Aufgaben war. So gehört es nach wie vor zu seinen hoheitlichen Aufgaben, eine Feuerstätte nebst Rauchfang vor Inbetriebnahme auf Betriebs- und Brandsicherheit zu prüfen und einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen. "Hoheitlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufgabe nicht übertragbar ist, da sie der öffentlichen Sicherheit dient. Kein anderer, konkurrierender Rauchfangkehrer darf diesen Auftrag ausführen. Für den zuständigen BezirksRauchfangkehrer bedeutet diese Exklusivität Verantwortung, beinhaltet aber auch eine sichere Auftragslage. Aufgaben, welche jedoch aus dem Feuerstättenbescheid resultieren, können seit 2013 an einen Rauchfangkehrer der Wahl vergeben werden. Damit wird einem Gebot der EU zur Liberalisierung der Märkte gefolgt.

In der Praxis hat sich jedoch gemäß eines Leitartikels der baden-württembergischen Rauchfangkehrerzeitschrift herausgestellt, dass die  Wechselbereitschaft der Kunden gegen 0 strebt und so gut wie nicht messbar ist.

Faktisch hat keine Liberalisierung des Rauchfangkehrermarktes statt gefunden. 

Der Rauchfangkehrer und seine Geschäftsfelder

Um den Rauchfangkehrern einen gerechten Ausgleich zu dem Wegfall hoheitlicher Aufgaben und dem resultierenden erhöhten Wettbewerbsrisiko zu gewähren, wurde mit der Gesetzesänderung den Rauchfangkehrern erlaubt, ihre Geschäftsfelder auszuweiten. Diese neue Chance haben die Rauchfangkehrer auch reichlich genutzt. So haben sich beispielsweise im Bezirk der Handwerkskammer Flensburg  mehr als die Hälfte der Bezirksrauchfangkehrer (44 von 82) eine Geschäftsfelderweiterung im Bereich des Ofen- und Luftheizungsbaus gesucht. Es ist für diese Betriebe eine unschlagbarer Marketingvorteil, dass der Rauchfangkehrer bei der Feuerstättenkontrolle vor Ort direkt den eigenen Betrieb z.B.für den Erwerb und die Installation einer neuen Heizungsanlage empfehlen kann. Unabhängige Kaminöfen, wie der raumluftunabhängige Kaminofen von Olsberg haben gegen diese direkte Empfehlung durch den ggf. seit Jahren vertrauten Rauchfangkehrer kaum mehr eine Chance. Dies gilt um so mehr, als dass über einige Landesinnungsverbände der Rauchfangkehrer bereits exklusiv der Rauchfangkehrer-Ofen "Florian" vertrieben wird.

De Fakto ist aus einer überwachenden Instanz - dem neutralen Bezirksrauchfangkehrer - ein Wettbewerber für unabhängige Heizungs- und Ofenbauer geworden. Auch an anderen Stellen hat diese Vermischung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Aufgaben zu einem Beigeschmack geführt. So kann es durchaus sein, dass die mangelnde Abnahme einer Feuerstätte durch einen Rauchfangkehrer, welcher zuvor den Auftrag an ein unabhängiges Unternehmen verloren hat, auch mit eigenem Interesses des Rauchfangkehrers begründet sein kann. An dieser Stelle ist eine tatsächlich neutralen Überwachungsinstanz wünschenswert und sei dies nur, um keimendes Misstrauen zu ersticken. Ein erster Schritt zur Behebung des schwelenden Konflikts könnte auch in der Anpassung der Regelungen zur Berufspflichten sowie zur Vertretungs liegen. So wird dies vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima aktuell gefordert. 

Für den Endverbraucher steigt nun im eigenen Interesse die Pflicht zur Eigenverantwortung. Um sicher den individuell optimal passenden und besten Kaminofen zu finden, muss sich der Hausbesitzer selbst gut informieren und ausführlich beraten lassen.

Der Rauchfangfachhandel bietet eine umfangreiche Auswahl an hochwertigen Kaminöfen sowie die ganze Welt der Abgastechnik an. Selbstverständlich ist auch die fachkundige und individuelle Beratung telefonisch 01 / 36191 040, per Mail info@rauchfang-fachhandel.at oder persönlich  hierzu unverbindlich und kostenfrei. 

 

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